NACH ABLAUF DER AUFBEWAHRUNGSFRIST
Im Handelsgesetzbuch §238 und §257 und in der Abgabenordnung §147 ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können die Dokumente vernichtet werden.
BESTIMMUNGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG
Es sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten sowie die DIN-Norm 66399 zur Datenträgervernichtung. Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen stellen sicher, dass alle notwendigen Bestimmungen und Gesetze eingehalten werden.
AKTENVERNICHTUNG BEI IHNEN GELAGERTER AKTEN
Wir bieten die Möglichkeit, zu vernichtende Akten und Dokumente oder auch elektronische Datenträger, bei Ihnen durch unser zertifiziertes Personal abzuholen und nach Sicherheitsstufe 3 zu vernichten.
Sie erhalten ein Vernichtungszertifikat nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
Die geschredderten Akten / Datenträger werden umweltgerecht recycelt.
ANLIEFERUNG
Gerne können Sie Ihre zu vernichtenden Unterlagen zu uns nach Karlsruhe in die Greschbachstrasse 11 anliefern.
Bitte vereinbaren Sie vorab per Mail (aktengrunert.de) oder telefonisch unter 0721/6286-44 einen Termin, da unsere Mitarbeiter außer Haus beim Kunden und nicht immer im Büro anwesend sind.
Werner Grunert GmbH
Greschbachstrasse 11
76229 Karlsruhe